Daten-Auswertungen
In dieser Auswertung haben wir anhand der gesamten 132 Zweitinsolvenzen* für den Zeitraum 1.3.2012 bis 1.9.2021 untersucht, wie viel Jahre zwischen dem ersten und dem zweiten Insolvenzantrag eines Unternehmens gelegen haben. Die Auswertung hat folgendes Ergebnis geliefert (in absoluten Zahlen):
Wir sehen dieses Ergebnis als Beleg für unsere Definition einer Zweitinsolvenz.
* Diese Auswertung wurde ohne die in der Definition festgelegte Beschränkung auf den Zeitraum von fünf Jahren zwischen Erst- und Zweitinsolvenz vorgenommen. Es wurden im Untersuchungszeitraum insgesamt 132 Zweitinsolvenzen identifiziert. Die „überzähligen“ 18 Zweitinsolvenzen, bei denen zwischen Erst- und Zweitantrag mehr als fünf Jahre liegen, wurden nur in der Auswertung zum Rückfallrisiko berücksichtigt. Die weiteren Auswertungen wurden auf Basis der 114 Zweitinsolvenzen vorgenommen, bei denen zwischen Erst- und Zweitinsolvenz höchsten fünf Jahre vergangen sind.
In der nachfolgenden Grafik können Sie die Kategorien oder die Gesamtzahl der Zweitinsolvenzen durch einen Klick auf die jeweilige Position in der Legende an- und abwählen.
Interaktive Grafik zum Rückfallrisiko
© Schultze & Braun
Erkenntnis und Einordnung
Nach fünf Jahren nimmt das „Rückfallrisiko“ stark ab.
Beleg: Von den identifizierten und untersuchten 132 Zweitinsolvenzen ist der überwiegende Anteil (114) bis zu fünf Jahre nach dem Erstantrag erfolgt.
Nach fünf Jahren sind bei einem (erst-)sanierten Unternehmen in der Regel die Ursachen überwunden, die zur Erstinsolvenz geführt haben.